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Das Grundstudium: Fundierte histerische Basis
Das Grundstudium der Geschichte wird von der Studienordnung geregelt, die ausführlich im »Leitfaden für das Studium der Geschichte in München« (den man in den Buchhandlungen um das Hauptgebäude kaufen kann) nachzulesen ist. Hier soll ein kurzer schematischer Überblick gegeben werden, der die schnelle Orientierung erleichtern soll.
Er ersetzt aber keinesfalls die gründliche Lektüre des »Leitfadens«!
An der LMU München ist das Geschichtsstudium wie folgt unterteilt: Epochendisziplinen
Die Epochendisziplinen dienen als Basis für die Staatsexamensprüfung Sie kann sowohl vertieft, als auch nicht vertieft abgelegt werden. Siehe hierzu noch die folgenden Kapitel. Anders verhält es sich beim Magister. Hier können alle Disziplinen grundsätzlich als Haupt- bzw. Nebenfach studiert werden. Die einzigen Ausnahmen bilden die Fächer »Wissenschafts- und Universitätsgeschichte« und »Vergleichende Landesgeschichte«, die nur auf Promotion studiert werden können. Weiterhin ist das Studium in zwei Abschnitte geteilt:
Wir beschäftigen uns hier nur mit dem Grundstudium. Wie's später im Hauptteil läuft, erfahrt Ihr im Laufe der ersten Semester, keine Sorge. Studienorganisation:
In den folgenden Kapiteln erfahrt Ihr, welche Scheine Ihr während Eures Grundstudiums machen müßt. Verwendet das erste Semester zum Experimentieren, besucht sowohl ein Seminar als auch Vorlesungen, vergeßt Euer Nebenfach nicht!
Für Hauptfächler gilt: Durch den Erwerb der Scheine für das historische Hauptfach ist auch die Scheinpflicht für das historische Nebenfach erfüllt, es müssen also nur drei und keine fünf Proseminar-Scheine erworben werden. Lehramt: Histerische Lehrer/-innen Es besteht die Möglichkeit, Geschichte im Rahmen der Staatsexamensprüfung entweder als eines der Hauptfächer vertieft, bzw. als ergänzendes Nebenfach nicht vertieft zu studieren. Wichtig sind in beiden Fällen die Epochendisziplinen, also die Fächer 1.-3. Es ergibt sich folgender Scheinbedarf:
Zum Technikkurs:
Er schließt sich zeitlich direkt an das Proseminar an, er ist immer verbindlicher Bestandteil eines solchen.
Das Große Latinum ist nur bei Promotion nachzuweisen (für den Magister reichen drei Jahre aufsteigender Lateinunterricht mit der Abschlußnote »ausreichend«). Englisch- und Lateinkenntnisse werden auch im Rahmen des Proseminares geprüft. Für das Hauptfach Neuere Geschichte sind Kenntnisse einer weiteren »modernen« Fremdsprache (oder Altgriechisch) bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen.
Wird in Alter Geschichte zentral von der Abteilung organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch Listeneintrag. In Mittelalterlicher und Neuerer Geschichte werden die Grundkenntnisse im Rahmen des Proseminars geprüft.
Sie beendet das Grundstudium. Geprüft wird der Inhalt dreier Vorlesungen, zu jeder Epoche eine. Die drei Vorlesungen sollten in dem Semester besucht werden, das direkt vor der Abnahme der Zwischenprüfung liegt (in Neurer Geschichte muß es eine Vorlesung aus dem aktuellen Semster sein). Jede Vorlesung muß mindestens zweistündig und zwischenprüfungsrelevant sein. Ersatzweise sind auch Vorlesungen anderer historischer Teilbereiche möglich. Die Prüfungen finden in den Semesterferien statt. Die Anmeldung erfolgt gegen Ende des Semesters. Auf Wunsch kann man sich die Zwischenprüfung benoten lassen.
Sie beginnt im Anschluß an die Erstsemesterveranstaltung und dauert eine Woche. In diesem Zeitraum kann man sich in die Proseminarlisten eintragen. Ausnahmen und Hinweise: Die Proseminare in Mittelalterlicher und Neuerer Geschichte können auch in der Südost- und Osteuropäischen Geschichte, der Bayerischen Geschichte und der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte absolviert werden. Das Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte zusätzlich noch in den "Geschichtlichen Hilfswissenschaften" und der "Wissenschafts- und Universitätsgeschichte". Es ist nur darauf zu achten, daß die Epoche stimmt. Für Studierende der Sach- und Regionaldisziplinen wird ein Epochenseminar (1.-3.) durch ein Seminar ihres Haupt- bzw. Nebenfaches ersetzt. Wird z.B. das mittelalterliche Proseminar ersetzt, muß das Seminar der Bayerischen Geschichte vom bayerischen Mittelalter handeln. Für »Geschichtliche Hilfswissenschaften« gelten besondere Regeln: 1 Proseminar aus dem Fach und 1 paläographisch-diplomatisches Praktikum sind in der Regel bis zur Zwischenprüfung zu absolvieren. Bitte direkt bei der Abteilung erfragen. Für »Sozial- und Wirtschaftsgeschichte« gilt folgender Grundsatz: Entweder das Proseminar aus der Geschichte des Mittelalters oder das Proseminar zur Neueren/Neuesten Geschichte sowie der dazugehörige Kurs zur Technik des wissenschaftlichen Arbeitens muß in Sozial- und Wirtschaftsgeschichte belegt werden. Das Proseminar zur Fachdidaktik kann auch ins Hauptstudium verlegt werden. Bei der Zwischenprüfung muß der Schein nicht vorgelegt werden. Geschichte als Teil der Didaktik einer Fächergruppe an der Hauptschule (LPO 1 §§ 41, 42): Die Aufnahme in das Hauptseminar ist an den erfolgreichen Besuch des Proseminares gebunden. Der zur ersten Staatsprüfung erforderliche Nachweis einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung wird durch das historische Hauptseminar erworben. Für das Studium der Heimat- und Sachkunde im Rahmen der Didaktik der Grundschule (LPO 1 §§ 39, 40): Die Aufnahme in das Hauptseminar ist an den erfolgreichen Besuch des Proseminars gebunden. Der zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Nachweis einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung der Heimat- und Sachkunde wird durch ein historisches Hauptseminar erworben. Praktika für das Lehramt: Praxis historischen Seins Die folgenden Ausführungen gelten nur für Student/-innen, die an einer bayerischen Hochschule den Abschluß Staatsexamen auf der Grundlage der Lehramtsprüfungsordnung 1 (LPO 1) anstreben. Die Angaben sind allgemein gehalten und nicht allein für das Praktikum im Fach Geschichte in München gültig. Für weitere Informationen wendet Euch bitte an die Abteilung für Didaktik der Geschichte (Schellingstr. 12/IV im Historicum, Tel. 2180-2851 oder FAX 2180-5659) oder den Didaktik-Lehrstuhl des jeweiligen Faches, in dem Ihr Euer Praktikum ablegen wollt: 1. Aufgabe und Ziele der Praktika: Aufgabe und Ziel der Praktika ist es, während des Studiums die Student/-innen in die Schulpraxis des Gymnasiums einzuführen. Nach einer Periode der Unterrichtsbetrachtung sollen die Studierenden eigene Unterrichtsplanung betreiben und auch erste Unterrichtsversuche durchführen. 2. Arten der Praktika: a) Blockpraktikum: Das Blockpraktikum kann an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden. Listen der für das Blockpraktikum ausgewiesenen Gymnasien sind bei den Praktikumsämtern (siehe nachfolgende Liste) und bei der zentralen Studienberatung der jeweiligen Hochschule einzusehen. Das Blockpraktikum ist in die vorlesungsfreie Zeit zu legen, vor allem in die Monate März, April, (September) und Oktober. Es umfaßt ein zusammenhängendes, achtzehntägiges Praktikum mit insgesamt etwa 60 Unterrichtsstunden. Die Meldung für das Blockpraktikum ist an das Praktikumsamt bei dem für das gewünschte Gymnasium zuständigen Ministerialbeauftragten zu richten. Sie muß dem zuständigen Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Ortswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Das Praktikum kann zur Hälfte an der Grundschule in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder an der Hauptschule in den Jahrgangsstufen 5 und 6 absolviert werden. Die andere Hälfte muß in jedem Fall am Gymnasium abgeleistet werden. Die beiden Teilpraktika müssen zeitlich nicht unmittelbar aneinander anschließen. Zur Meldung für das Teilpraktikum an der Grund- und Hauptschule wende man sich an das Praktikumsamt der jeweiligen Hochschule. Anschriften der Ministerialbeauftragten:
b) Studienbegleitendes didaktisches Praktikum in einem selbstgewählten Fach: Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist innerhalb eines Semesters abzuleisten. Es findet einmal wöchentlich statt und umfaßt mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Es steht meist im Zusammenhang mit einer vom Praktikanten im gleichen Semester besuchten fachdidaktischen Lehrveranstaltung (Proseminar Didaktik). Für das studienbegleitende Praktikum wurden den einzelnen Hochschulen vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmte Praktikumsschulen zugeteilt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach verschieden. Für die Universitäten in München liegen die Praktikumsschulen vorwiegend im S-Bahn-Bereich, da die Münchner Gymnasien recht bald ausgebucht sind. Die Meldung für das studienbegleitende Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten. Dabei gilt folgende Regelung:
Das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ist zuständig für:
Das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost ist zuständig für alle oben nicht genannten Fächer der LMU München! Die Meldung zum studienbegleitenden Praktikum soll dem Praktikumsamt bis spätestens 10. Mai für das folgende Schuljahr vorliegen, da die Stundenpläne der Praktikumslehrer/-innen entsprechend gestaltet werden müssen. Nähere Einzelheiten bezüglich der Anmeldetermine sind bei den Instituten für Fachdidaktik des jeweiligen Faches zu erfahren. Dort liegen auch die entsprechenden Anmeldeformulare aus! 3. Ersatz durch andere Praktika:
Das gesamte Praktikum kann ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres an einer ausländischen Schule umfassende Teilnahme am offiziellen Austauschprogramm für Fremdsprachenassistent/-innen im Ausland (Stichwort »Assistant-Teacher«). Ein entsprechen der, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen. |
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